Vorläufiger Zoll auf Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus China (Anti
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Vorläufiger Zoll auf Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus China (Anti

Oct 26, 2023

Veröffentlicht am 22. Oktober 2020

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Die Kommission hat in der Durchführungsverordnung 2020/1428 ABl. Ref. L336 hat einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Aluminiumstrangpresserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Die Regelung tritt ab dem 14. Oktober 2020 in Kraft.

Von vorläufigen Maßnahmen betroffene Produkte:

Stangen, Stangen, Profile (auch hohl), Rohre, Leitungen

nicht zusammengebaute Produkte

ob für die Verwendung in Bauwerken vorbereitet (z. B. auf Länge geschnitten, gebohrt, gebogen, abgeschrägt, mit Gewinde versehen)

hergestellt aus Aluminium, auch legiert, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 %

Die Produkte sind derzeit mit TARIC-Codes klassifiziert:

Folgende Produkte sind ausgeschlossen:

Produkte, die (z. B. durch Schweißen oder Befestigungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt werden

geschweißte Rohre und Leitungen

Produkte in einem verpackten Bausatz mit den notwendigen Teilen zum Zusammenbau eines fertigen Produkts ohne weitere Nachbearbeitung oder Fertigung der Teile („Fertigwarenbausatz“)

Die Sätze des vorläufigen Antidumpingzolls auf den Nettopreis frei Grenze der Union (ohne Zoll) der beschriebenen und von den unten aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren betragen wie folgt:

Voraussetzung für die Anwendung der für die genannten Unternehmen festgelegten individuellen Zollsätze ist die Vorlage einer gültigen Handelsrechnung bei den Zollbehörden der Mitgliedsstaaten, auf der eine datierte und von einem Beamten des die Rechnung ausstellenden Unternehmens unterzeichnete Erklärung enthalten sein muss deren Name und Funktion, wie folgt formuliert:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die auf dieser Rechnung aufgeführte (Menge) des (betreffenden Produkts), das zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauft wurde, von (Name und Adresse des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in (betroffenes Land) hergestellt wurde.“ Ich erkläre, dass die in dieser Rechnung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.‘

Wird keine solche Rechnung vorgelegt, gelten die für alle anderen Unternehmen geltenden Zölle.

Die Überlassung des Produkts in den zollrechtlich freien Verkehr ist an die Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe des vorläufigen Zolls gebunden.

Der vorläufige Zoll gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Interessierte Parteien, die der Kommission ihre Ansichten darlegen, Eingaben machen und eine Anhörung beantragen möchten (innerhalb des kurzen verfügbaren Zeitrahmens), sollten sich für weitere Einzelheiten auf 2020/1428 beziehen.

Die Zollbehörden werden angewiesen, die Registrierung von Importen einzustellen. Am Ende der Untersuchung wird entschieden, ob der Antidumpingzoll während des Registrierungszeitraums (vor Einführung des vorläufigen Zolls) gelten wird.

CHIEF wurde aktualisiert.

Lesen Sie Ihre Charta, um herauszufinden, was Sie von uns erwarten können und was wir von Ihnen erwarten.

Der vorläufige Antidumpingzollsatz beträgt 34,9 % für die folgenden Hersteller: